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"Die Schweiz gilt vielen Anlegern noch immer als sicherer Hafen"

Das Interview führte Benjamin Summa, Unternehmenssprecher von pro aurum
 

Herr Buchwalder, was ist das Besondere an dem Produkt „Zollfreilager“?

Für Investoren ist es natürlich ein Anreiz, Edelmetalle außerhalb der EU zu besitzen – die Schweiz wird noch immer als sicherer Hafen betrachtet. Die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium können im Zollfreilager mehrwertsteuerfrei gekauft und eingelagert werden, viele nutzen das Zollfreilager aber auch aus Gründen der Länderdiversifikation zur Einlagerung von Gold. Neben dem Schweizer Zollfreilager bieten wir auch eines in Hongkong an.


Welche Kundengruppen nutzen diese Lagerungsart?

Derzeit nutzen mehrere Tausend Kunden diese Lagerungsart, von Privatkunden bis institutionelle Investoren. Der Mindesteinlagerungswert liegt bei 15.000 Euro. Das Zollfreilager wird von Schweizern, aber auch von Kunden aus aller Welt als Lagerort in Anspruch genommen. Die Motivation dieser Kunden ist klar: Viele vertrauen auf die stabilen politischen Verhältnisse in der Schweiz – in anderen Ländern ist es ja schon des Öfteren zu Goldverboten gekommen.


Können Kunden jederzeit kaufen oder verkaufen?

Unsere Kunden können jederzeit zu dem Preis, der auf der Zollfreilagerliste veröffentlicht ist, Kauf- oder Verkaufsaufträge abgeben. Anschließend stellen wir die Bestätigungen zu und lösen die Zahlungen aus.


Wie führen Sie physische Auslieferungen durch?

Auslieferungen werden per Fax oder E-Mail beantragt. Anschließend vereinbaren wir mit den Kunden einen genauen Zeitpunkt der physischen Übergabe der Metalle. Bei der physischen Auslieferung fallen in der Regel Verzollungsgebühren an.


Und was muss dabei aus steuerlicher Sicht beachtet werden?

Bei der physischen Entnahme muss die Mehrwertsteuer für Weißmetalle bezahlt werden. In der Schweiz beläuft sich dieser Satz aktuell auf 8 Prozent. Werden ausgehändigte Silberbarren anschließend beispielsweise nach Deutschland eingeführt, muss der Satz von 19 Prozent entrichtet werden, wobei die schweizerische Mehrwertsteuer gutgeschrieben wird.


Warum ist die Produktauswahl eingegrenzt?

Aus administrativen Gründen ist es nicht möglich, alle Produkte anzubieten, die Kunden in den Filialen von pro aurum erwerben können. Aber das Angebot im Edelmetalldepot ist nichtsdestotrotz sehr vielfältig. Bei den Barren reicht es von einer 1 Unze bis zu einem Kilo und bei den Münzen können die gängigen Produkte im Zollfreilager eingelagert werden – beispielsweise Philharmoniker, Kangaroo-Nugget, Maple Leaf und American Eagle.


Und wie erfolgt die Depoteröffnung?

Die Kunden können auf unseren Webseiten von pro aurum die  nötigen Formulare runterladen, ausfüllen und uns zusenden. Es wird eine Kopie des Personalausweises benötigt. Zudem muss der Antragsteller durch die Post oder Banken persönlich identifiziert werden. Dieses Verfahren ist notwendig, da wir – wie Banken auch - natürlich gesetzlich verpflichtet sind, die Auflagen des Geldwäschegesetzes zu erfüllen – dazu muss die Identität der Kunden geprüft werden. Anhand der Formulare eröffnen wir das Kundendepot. Auch die deutschen und österreichischen Niederlassungen von pro aurum leiten die Kundenanfragen an uns in der Schweiz weiter.


Wie ist das Zollfreilager gesichert?

Das Edelmetalldepot hat mehrere Hochsicherheitstresore, die allerhöchsten Anforderungen genügen. Die eingelagerten Edelmetalle sind vollumfänglich versichert, beispielsweise auch gegen Brand und Diebstahl. Zudem stellen die Kundeneinlagen – analog zu einem Wertpapierdepot bei Banken – Sondervermögen dar, sie sind rechtlich und räumlich von den Eigenbeständen von pro aurum getrennt.


Hier bekommen Sie weiterführende Informationen zum Edelmetalldepot.