10.000 statt 15.000 Euro: Grenze für anonyme Edelmetallkäufe wurde gesenkt
Im Rahmen einer Ausweitung des Geldwäschegesetzes wurde am 26. Juni 2017 die Grenze für anonyme Bargeldzahlungen von 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Auch Edelmetallhändler sind von dieser Entscheidung betroffen und müssen ihre Grenze für Tafelgeschäfte reduzieren.
Für Edelmetall-Investoren hat die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums Auswirkungen: Zukünftig müssen pro aurum Kunden bei einem Kauf im Goldhaus oder einer Filiale schon ab einem Wert von 10.000 Euro ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wie auch bei den früheren Maßnahmen zur Eindämmung anonymer Bargeldzahlungen kommt der Impuls zur Senkung der Bargeldgrenze von der EU. Das Bundesfinanzministerium hat bereits am 15. Dezember 2016 einen Referentenentwurf veröffentlicht, welcher durch die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie notwendig geworden ist. Darin ist zu lesen, dass hohe Barzahlungen ein Risiko bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit sich brächten. „Güterhändler“ wie pro aurum müssen also stärkere „geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten“ erfüllen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen.
Das sogenannte „Tafelgeschäft“ zählt bei pro aurum seit Jahren zu einer beliebten Serviceleistung. Denn anders als bei den meisten Investment-Produkten sind hier keine langwierigen Dokumentationen und auch keine hohen Bearbeitungsgebühren fällig.
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