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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - so funktioniert es!

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht – so funktioniert es!



Datum Uhrzeit Ort

Dienstag, 27. Juni 2017

Einlass: 18:30 Uhr
Beginn: 19:00 Uhr

Eintritt 10,- (+ eine Begleitperson frei)

Inkludiert ist ein Begrüßungsgetränk.

Voranmeldung erforderlich!
 

Restaurant Filmbühne am Steinplatz
Hardenbergstraße 12
10623 Berlin


Was passiert, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können?


Goldanleger sind in der Regel umsichtige und vorsorgende Menschen. Wer einen Teil seines Vermögens in physischem Gold hält, der genießt das gute Gefühl, Risiken abgedeckt zu haben und somit ruhiger schlafen zu können. Man muss dieses Thema eben einfach einmal angepackt und regelrecht „erledigt“ haben.

Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Verfassen einer Patientenverfügung, also mit dem Festlegen, was passieren soll, wenn man keine Entscheidungen mehr treffen kann: Viele von uns wissen, dass sie sich mit Hilfe dieser  Dokumente in der Zukunft sehr viel Leid ersparen können.

Jetzt haben Sie die Gelegenheit, dieses Thema endlich zu erledigen. Erhalten Sie von einem unabhängigen Experten auf verständliche Weise all die Informationen, die Sie benötigen, um Ihre eigene Patientenverfügung formulieren zu können!

  • Wozu dient eine Patientenverfügung wirklich?
  • Wen sollte ich in Planung und Entscheidung einbeziehen?
  • Was kann ich in diesem Zusammenhang alles regeln?
  • General-, Vorsorge- und Spezialvollmacht – was benötige ich wozu?
  • Wen bevollmächtige ich wofür?

    Ein renommierter und erfahrener Anwalt wird für Sie referieren und wird Ihnen danach in einer umfassenden Fragerunde Rede und Antwort stehen.

    Freuen Sie sich auf eine Veranstaltung, die Ihnen hilft, neben dem Goldkauf auch noch einen weiteren Aspekt Ihrer Vorsorge im besten Sinne des Wortes „erledigen“ zu können.

Ihr Referent

Michael Hellmund ist seit 2006 als Rechtsanwalt am Landgericht Bonn zugelassen und berät in seiner Tätigkeit Unternehmer sowie Privatpersonen bundesweit. Neben der Testaments- gestaltung- und vollstreckung begleitet er seine Mandanten seit Jahren in der Gestaltung von Willensverfügungen für den Ernstfall.

„Aus meiner praktischen Erfahrung heraus rate ich meinen Mandanten: regeln Sie Dinge lieber frühzeitig selbst, als dass andere für Sie Entscheidungen treffen, wenn es zu spät ist.“